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Wasserstrahlschneiden

Unsere AGB

1. Annahme des Auftrages

Die Angebote von WB sind freibleibend. Aufträge gelten nur als angenommen, wenn WB dem Besteller eine schriftliche Bestätigung gibt. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die allgemeinen Bedingungen von WB zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die WB nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn WB ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Lieferzeit

Die Lieferzeit gilt nur annähernd vereinbart. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung; jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages und Abgabe aller vom Besteller zu liefernden Angaben und Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versendungsbereitschaft der Ware dem Besteller gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung ist vorbehalten. Wenn WB an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - unabhängig davon, ob im Werk von WB oder seinen Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, so verändert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird WB von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird WB von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den vorgenannten Fällen die Lieferzeit oder wird WB von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Bestellers. Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Auf die hier genannten Umstände kann sich WB jedoch nur dann berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt. Unterläßt sie dies, so treten die sie begünstigenden Rechtsfolgen nicht ein. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn WB ein berechtigtes Interesse hieran hat und diese für den Besteller zumutbar sind.

3. Preise

Die Preise von WB gelten ab Werk. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen (Tagespreis) berechnet. Zu den Preisen hinzu kommen die Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Verpackungs- und Versandkosten. Die Preise enthalten nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Abschluß oder Durchführung des Auftrages entstehende Steuern, Gebühren, Zölle oder ähnliche Abgaben. Wird WB zu solchen Abgaben herangezogen, ist der Besteller verpflichtet, diese Aufwendungen zu erstatten.

4. Zahlung

Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung netto Kasse zu leisten. Bei der Lieferung, die nicht Lohnarbeit sind, kann bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung ein Skontobetrag in Höhe von 2% in Abzug gebracht werden. Ansonsten ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung netto Kasse zu leisten. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers gegenüber den Forderungen von WB besteht nicht. Der Besteller kann mit Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von WB. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht mit der Auslieferung an den Versandbeauftragen von WB, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller unabhängig davon über, wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die WB nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen WB und dem Besteller Eigentum von WB. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldierung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Lieferanten. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, die Rechte von WB beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiteräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an WB ab; WB nimmt diese Abtrettung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts von WB ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, wie er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber WB nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen von WB hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung dem Lieferanten zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für WB vor, ohne daß für letztere daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht WB gehörenden Waren steht WB der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis der Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Besteller WB im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für WB verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, unabhängig davon, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausbetretung nur in Höhe des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weitergeäußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller WB unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung versichern zu lassen.

7. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat WB nach ihrer Wahl - unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers - Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muß WB unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen fünf Tagen nach der Entgegennahme, bei nicht erkennbaren, unverzüglich nach der Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Läßt WB eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Besteller unter Ausschluß aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet WB im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Im Falle von Lohnarbeiten haftet WB nicht für Mängel, die ihre Ursache in von Besteller zur Verfügung gestellten Materialen und/oder in vom Besteller gegebenen Anweisungen einschließlich vom Besteller entwickelter Pläne haben. Soweit der Besteller WB Materialien zur Verfügung stellt oder Anweisungen gibt, ist WB nicht verpflichtet, diese auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WB oder ihrer leitenden Angestellten. Der Besteller hat in diesen Fällen unter Ausschluß aller anderen Ansprüche - auch solcher auf Nachbesserung - ein Rücktrittsrecht. WB ist zur Einhaltung und Beachtung von DIN-Normen nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher vertraglicher Vereinbarung verpflichtet. In derartigen Fällen gilt die jeweilige Mitteltoleranz als gesichert.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9. Vertragsänderung

Andere als die in der Auftragsbestätigung von WB bzw. in dem Vertrag über Lieferungen und Leistungen oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Abreden wurden nicht getroffen. Aufhebung, Änderung und Ergänzung der vereinbarten Bedingungen bedürfen der Schriftform. Der Nachweis für die Aufhebung oder die Außerkraftsetzung des Schriftformerfordernises bedarf ebenfalls der schriftlichen Form.

10. Gerichtstand

Gerichtstand für alle zwischen WB und dem Besteller aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtstreitigkeiten ist Wuppertal.

W.B. Wasserstrahl-Schneidtechnik GmbH

Schwelmer Str. 90
42389 Wuppertal

Tel: 0202 621 126
Fax: 0202 633 71

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